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Abrechnung und Kostenrückerstattung

  • Sie bekommen über die von mir erbrachte logopädische Therapie eine Honorarnote.

  • Nach Bezahlung der Honorarnoten reichen Sie diese bitte bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie bekommen dann einen Teil Ihrer Kosten rückerstattet. Diese Vorgangsweise ist notwendig, da ich als Wahllogopädin keinen Kassenvertrag habe.

  • Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Sozialversicherungsträger und liegt im Bereich zwischen 60% und 90%. Bitte erkundigen Sie sich bei mir, wie hoch Ihr aktueller Selbstbehalt ist.