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Bewilligung logopädischer Hausbesuche

Unter folgenden Voraussetzungen wird ein logopädischer Hausbesuch von Ihrer Krankenkasse unterstützt:

  • Die Therapie zu Hause wird bewilligt wenn Sie aus medizinischen Gründen nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen weil eine neurologische Erkrankung oder Verletzung Sie in Ihrer Mobilität stark einschränkt.

  • Sie brauchen eine Überweisung vom Haus- bzw. Facharzt mit dem Zusatzvermerk "Hausbesuch" .

  • Der Hausbesuch muss vor Therapiebeginn vom Chefärztin/arzt Ihrer Sozialversicherungsanstalt bewilligt werden. Dazu schicken Sie ihr/ihm die Überweisung und erhalten die Bewilligung per Post zurück.

Für eine Therapie in der Praxis benötigen Sie lediglich eine ärztliche Überweisung, eine chefärztliche Bewilligung ist dafür nicht notwendig.